Unsere Nachhaltigkeitsberatung
kann staatlich gefördert werden

Wir sind registrierter BAFA-Berater mit der Berater-Nummer: 198025.

Unsere Beratungsleistungen  werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt. 

Durch diese Zuschüsse senken sich Ihre Beratungskosten erheblich wodurch KMU, Freiberufler, Ein-Mann Unternehmen, Startups und Unternehmen in Schwierigkeiten profitieren.

Das Förderprogramm ist bis 31.12.2022 verlängert.



Info-Broschüre Förderung


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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Zuschussübersicht


Unternehmensart Bemessungsgrundlage Fördersatz Maximaler Zuschuss
Junge Unternehmen, weniger als 2 Jahre am Markt 4.000,00€ 80% 3.200,00€
60% 2.400,00€
50% 2.000,00€
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung 3.000,00 80% 2.400,00€
60% 1.800,00€
50% 1.500,00€
Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter   3.000,00€ 90% gesamtes Bundesgebiet 2.700,00€
80% = neue Bundesländer ohne Berlin und Region Leipzig I 60% =  Region Lüneburg I 50% = übriges Bundesgebiet

Das wird gefördert.

Unsere Beratungen zu Themen der Nachhaltigkeit finden Sie unter: „Spezielle Beratung“ von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen.

Fördergegenstand

Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:

Allgemeine Beratungen

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.

Spezielle Beratungen

Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die

  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.

Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.

Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.

Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.

Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.

BAFA-Zuschuss Voraussetzung.

Wir erfüllen die Voraussetzungen zuschussfähige BAFA-Beratungen durchzuführen

Ausschließlich selbstständige BeraterInnen und Beratungsunternehmen die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbracht haben, der Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt , werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als BAFA-Berater registriert und freigeschaltet.

Wir erfüllen die staatlich geforderten Voraussetzungen und können deshalb zuschussfähige Beratungen zu allen förderungsfähigen Themen und Themengebiete für KMU’s anbieten.



Wir machen das für Sie!
Antrag zur BAFA-Bezuschussung


Antrag zur BAFA-Bezuschussung

Füllen Sie ohne jegliches finanzielles Risiko das nachfolgende Formular aus. Wir prüfen die Voraussetzungen und erstellen mit Ihren Angaben 
den Antrag auf Zuschuss zu Ihrem Beratungsthema. 
Eine Kopie des Antrags erhalten Sie anschließend per E-Mail.

Nach kurzer Zeit erhalten Sie das Ergebnis als Bewilligungsbescheid direkt von der BAFA. Wenn Ihnen dieses vorliegt, schließen wir die Beratungsvereinbarung über die im Antrag genannten Beratungsthemen und beginnen umgehend mit der Beratung.

Natürlich können Sie uns jederzeit bei Fragen auch anrufen. Wir beantworten Ihre Fragen zur BAFA-Bezuschussung selbstverständlich gerne und kostenfrei  

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Kriterien Sie erfüllen, laden Sie oben stehende Datei: KMU Definitionen