Unsere Beratungsleistungen werden durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen unterstützt.
Durch diese Zuschüsse senken sich Ihre Beratungskosten erheblich wodurch KMU, Freiberufler, Ein-Mann Unternehmen, Startups und Unternehmen in Schwierigkeiten profitieren.
Das Förderprogramm ist bis 31.12.2022 verlängert.
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Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Fördersatz | Maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen, weniger als 2 Jahre am Markt | 4.000,00€ | 80% | 3.200,00€ |
60% | 2.400,00€ | ||
50% | 2.000,00€ | ||
Bestandsunternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung | 3.000,00 | 80% | 2.400,00€ |
60% | 1.800,00€ | ||
50% | 1.500,00€ | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten unabhängig vom Unternehmensalter | 3.000,00€ | 90% gesamtes Bundesgebiet | 2.700,00€ |
Unsere Beratungen zu Themen der Nachhaltigkeit finden Sie unter: „Spezielle Beratung“ von Unternehmen, die zur Nachhaltigkeit und Umweltschutz beitragen.
Die Beratung für Jungunternehmen und Bestandsunternehmen kann im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert werden:
Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
Unternehmen in Schwierigkeiten können eine Förderung erhalten für eine Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit. Zusätzlich können Unternehmen in Schwierigkeiten zur Vertiefung der Maßnahmen einer Unternehmenssicherungsberatung eine weitere Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert werden.
Bestandsunternehmen dürfen nicht mehr als fünf Beratungstage in Anspruch nehmen. Die Tage müssen nicht aufeinanderfolgen. Die Berichterstellung sowie die Reisezeiten können außerhalb dieses Zeitrahmens liegen.
Diese Begrenzung gilt nicht für Jungunternehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten. Hier kann die Maßnahme über den gesamten Förderzeitraum (maximal 6 Monate) durchgeführt und abgerechnet werden.
Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert und sowohl von Ihnen als auch von Ihrem Berater abgezeichnet werden.
Wir erfüllen die Voraussetzungen zuschussfähige BAFA-Beratungen durchzuführen
Ausschließlich selbstständige BeraterInnen und Beratungsunternehmen die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbracht haben, der Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt , werden vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als BAFA-Berater registriert und freigeschaltet.
Wir erfüllen die staatlich geforderten Voraussetzungen und können deshalb zuschussfähige Beratungen zu allen förderungsfähigen Themen und Themengebiete für KMU’s anbieten.
Hinweise, Erklärungen, Merkblätter und Leitfäden
Füllen Sie ohne jegliches finanzielles Risiko das nachfolgende Formular aus. Wir prüfen die Voraussetzungen und erstellen mit Ihren Angaben
den Antrag auf Zuschuss zu Ihrem Beratungsthema.
Eine Kopie des Antrags erhalten Sie anschließend per E-Mail.
Nach kurzer Zeit erhalten Sie das Ergebnis als Bewilligungsbescheid direkt von der BAFA. Wenn Ihnen dieses vorliegt, schließen wir die Beratungsvereinbarung über die im Antrag genannten Beratungsthemen und beginnen umgehend mit der Beratung.
Natürlich können Sie uns jederzeit bei Fragen auch anrufen. Wir beantworten Ihre Fragen zur BAFA-Bezuschussung selbstverständlich gerne und kostenfrei